99.C3
Pflege-Komplexbehandlung bei Kindern und Jugendlichen, nach Aufwandspunkten- -
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- Mindestmerkmal Punkt 1, Altersgrenze: Dieser Kode gilt für Kinder/Jugendliche ab Beginn des 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr (grösser oder gleich 6 bis < 16 Jahre alt).
- Mindestmerkmal Punkt 2, Leistungsgruppen: Es sind 7 Leistungsgruppen (Leistungsbereiche) definiert, die eines oder mehrere Pflegeinterventionsprofile (Leistungskomplexe, -bündel) beinhalten. Die Definition und Beschreibung der 7 Leistungsgruppen und deren Pflegeinterventionsprofile sind im Anhang «99.C3.- Pflege-Komplexbehandlung bei Kindern und Jugendlichen» der CHOP beschrieben.
- 99.C3.0Detail der Subkategorie 99.C3
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